1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen über die Vermietung des Seminar- und Veranstaltungsraums „Erfahrungsreich“ durch
Erfahrungsreich Kelheim – Brigitte Kloess
(im Folgenden „Vermieterin“)
an Mieterinnen und Mieter (im Folgenden „Mieter“).
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- eine Anfrage des Mieters (z. B. per E-Mail, Telefon oder Formular) und
- die anschließende Bestätigung durch die Vermieterin.
Bei tageweiser Anmietung erfolgt der Vertragsabschluss in der Regel schriftlich.
Bei stundenweiser Anmietung kommt der Vertrag durch die Buchung sowie die Bestätigung durch die Vermieterin zustande.
Alternativ kommt der Vertrag auch durch die Zahlung der von der Vermieterin gestellten Rechnung zustande.
Mit Zahlung der Rechnung gelten diese AGB als anerkannt.
Sofern die Nutzung vor Zahlung erfolgt, gilt dies spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung.
3. Mietgegenstand und Nutzung
Vermietet wird der unter Denkmalschutz stehende Seminar- und Veranstaltungsraum „Erfahrungsreich“ einschließlich der zugehörigen Nebenräume (Küche, Sanitärbereich) sowie der jeweils vereinbarten Ausstattung.
Die Nutzung ist ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zulässig.
Eine Überlassung an Dritte oder Untervermietung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich:
- den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln
- keine Veränderungen ohne Zustimmung vorzunehmen (ausgenommen leicht entfernbare Materialien wie Post-its, die spurlos entfernbar sind)
- die eigenverantwortliche Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen, insbesondere der geltenden Ruhezeiten (in den Morgen-, Mittags- und Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen), einschließlich der Sicherstellung, dass auch Teilnehmer und sonstige anwesende Personen diese Vorgaben einhalten. Bei Verstößen haftet der Mieter vollumfänglich und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Maßnahmen frei.
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich, insbesondere für:
- Inhalte und Ablauf
- Teilnehmende
- behördliche Genehmigungen
Der Mietgegenstand gilt bei Übergabe als ordnungsgemäß, sofern keine unmittelbaren Beanstandungen erfolgen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Alle Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen sowie vom Vertrag zurückzutreten.
5. Leistungen und Ausstattung
Die Vermieterin stellt dem Mieter den Raum mit der vereinbarten Ausstattung zur Verfügung.
Dazu können gehören:
- Seminartechnik (z. B. Beamer, Flipchart, Whiteboard)
- Moderationsmaterial (auf Anfrage, ggf. kostenpflichtig)
- Bio-Tee, Bio-Kaffee und Wasser in angemessenem Umfang
- Gäste-WLAN
Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit oder störungsfreie Nutzung (z. B. WLAN) besteht nicht.
Die Nutzung des Internets darf ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Beauftragten oder Teilnehmenden schuldhaft verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere:
- Sachschäden am Raum oder Inventar
- Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung
- Folgeschäden, einschließlich Nutzungsausfall
Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, sofern diese nicht von der Vermieterin zu vertreten sind.
Dem Mieter wird der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zur Abdeckung möglicher Schäden ausdrücklich empfohlen.
7. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet für Schäden nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vermieterin auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
8. Nutzung durch Dritte / Veranstaltungen
Die Vermieterin ist nicht Veranstalterin der im Raum durchgeführten Veranstaltungen.
Für Inhalte, Ablauf und Durchführung ist ausschließlich der jeweilige Mieter verantwortlich.
9. Rücktritt und Kündigung
Die Vermieterin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn:
- der Mieter gegen diese AGB verstößt
- eine Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung zu erwarten ist
- der Raum aufgrund höherer Gewalt nicht zur Verfügung steht
Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, bis spätestens zwei Monate vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Der Mieter kann wie folgt vom Vertrag zurücktreten:
Bei stundenweiser Anmietung (bis zu 7 Stunden pro Kalendertag):
- bis 4 Wochen vor Termin: kostenfrei
- ab 4 Wochen vor Termin: 100 % der vereinbarten Miete
Bei tageweiser Anmietung (ab 8 Stunden pro Kalendertag oder bei mehrtägigen, zusammenhängenden Buchungen):
- bis 8 Wochen vor Termin: kostenfrei
- ab 8 Wochen vor Termin: 100 % der vereinbarten Miete
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter:
https://erfahrungsreich-kelheim.de/datenschutz/
11. Einweisung und Übergabe
Vor Beginn der Nutzung erfolgt in der Regel eine Einweisung in die Räumlichkeiten, insbesondere zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Notausgänge, Feuerlöscher, Verhalten im Notfall).
Der Mieter ist verpflichtet, diese Informationen an alle Teilnehmenden weiterzugeben und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Mit der Nutzung der Räumlichkeiten gilt die Einweisung als erfolgt und akzeptiert, auch wenn diese nicht schriftlich dokumentiert wurde.
Die Vermieterin ist berechtigt, bei Bedarf eine gemeinsame Begehung vor und/oder nach der Nutzung durchzuführen.
12. Hausordnung
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung und vom Mieter sowie allen Teilnehmenden einzuhalten.
Sie ist einsehbar unter:
https://erfahrungsreich-kelheim.de/hausordnung/
Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung allen Teilnehmenden bekannt zu machen.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Verstöße gegen die AGB können zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.