Hausordnung – Erfahrungsreich Kelheim

Diese Hausordnung dient einem respektvollen, sicheren und achtsamen Miteinander im Erfahrungsreich Kelheim.

Alle Mieter sowie deren Teilnehmende sind verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten.

1. Allgemeiner Umgang

Der Seminarraum ist ein besonderer Ort und entsprechend achtsam zu behandeln.

  • Ein respektvoller Umgang mit dem Raum, der Einrichtung und anderen Personen ist selbstverständlich.
  • Der Raum ist nach der Nutzung ordentlich und in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er übernommen wurde.
  • Beschädigungen sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

2. Nutzung des Raumes und der Ausstattung

  • Die Nutzung ist ausschließlich im vereinbarten Rahmen gestattet.
  • Veränderungen am Raum (z. B. Anbringen von Gegenständen an Wänden) sind nur nach Absprache erlaubt.
  • Das Verschieben von Möbeln ist erlaubt, sofern alles anschließend wieder ordnungsgemäß zurückgestellt wird.
  • Die Innenausstattung (Yogamatten, Kissen, Decken, Gymnastikmatten und Seminarstühle) darf nur im Innenbereich verwendet werden.
  • Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit der Vermieterin möglich (z. B. bei ausgebildeten Therapiehunden).

3. Ruhe und Rücksichtnahme

Da sich das Erfahrungsreich in einem Wohngebiet befindet, ist besondere Rücksichtnahme erforderlich.

  • Die Ruhezeiten von 22:00 bis 7:00 Uhr und Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr sind einzuhalten.
  • Wir bitten alle Nutzer des Erfahrungsreichs, zu jeder Zeit auf die umliegende Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und unnötige Lärmentwicklung – insbesondere bei geöffneten Fenstern und Türen sowie in den Mittags- und Abendstunden – zu unterlassen.
  • Bei erhöhter Lautstärke sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
  • Laute Musik, Feiern oder störender Lärm sind außerhalb des vereinbarten Rahmens nicht gestattet.
  • Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

4. Brandschutz und Sicherheit

  • Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  • Feuerlöscher und Notausgänge dürfen nicht blockiert oder verstellt werden.
  • Die Nutzung des Holzofens ist nur nach vorheriger Einweisung durch die Vermieterin zulässig.
    Ohne Einweisung ist die Nutzung ausdrücklich untersagt.
  • Offenes Feuer ist ausschließlich im Außenbereich und nur in einer dafür vorgesehenen Feuerschale sowie nach vorheriger Absprache mit der Vermieterin erlaubt.
  • Die jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und Verbote sind zwingend eigenverantwortlich einzuhalten.
  • Den Anweisungen der Vermieterin zur Sicherheit ist Folge zu leisten.

5. Rauchverbot

Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot.

  • Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen erlaubt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, seine Teilnehmenden darüber zu informieren.

6. Sauberkeit

  • Der Raum ist in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
  • Benutztes Geschirr, Gläser und Besteck sind nach der Nutzung in die Spülmaschine einzuräumen.
  • Bei ausgelegten Teppichen ist der Raum nicht mit Straßenschuhen zu betreten. Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Schuhregale.
    Yogamatten und Kissen dürfen grundsätzlich nicht mit Schuhen betreten werden.
  • Genutzte Materialien und Möbel sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen.
  • Bitte stellen Sie verschmutzte Gegenstände (z. B. Yogamatten, Kissen, Stühle oder Teppiche) separat bereit und informieren Sie die Vermieterin, anstatt diese wieder einzuräumen.
  • Bei übermäßiger Verschmutzung, die über die normale Nutzung hinausgeht, ist die Vermieterin berechtigt, die daraus entstehenden Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.

7. Hinweis zur Raumtemperatur

  • Aufgrund der besonderen Architektur des ehemaligen Kirchenraums kann die Raumtemperatur – insbesondere in den kühleren Monaten – unter dem gewohnten Niveau liegen.
    Wir empfehlen daher, besonders in den Wintermonaten, warme Kleidung sowie ggf. Socken oder Hausschuhe mitzubringen.
    Die etwas kühlere Raumtemperatur unterstützt erfahrungsgemäß Konzentration, Präsenz und ein angenehmes Raumklima, insbesondere bei längeren Veranstaltungen oder bewegungsorientierten Formaten.
    Weitere Hinweise zur Raumtemperatur finden Sie hier.

8. Nutzung von Technik und WLAN

  • Zur Verfügung gestellte Technik ist sorgfältig zu behandeln.
  • Sollte bereitgestellte Technik nicht funktionieren oder während der Nutzung beschädigt werden, ist dies der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
  • Das Gäste-WLAN darf nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden.
  • Illegale oder missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

9. Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist verantwortlich für:

  • das Verhalten seiner Teilnehmenden
  • die Einhaltung dieser Hausordnung
  • die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung
  • die eigenverantwortliche Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen, insbesondere der geltenden Ruhezeiten (in den Morgen-, Mittags- und Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen), einschließlich der Sicherstellung, dass auch Teilnehmer und sonstige anwesende Personen diese Vorgaben einhalten. Bei Verstößen haftet der Mieter vollumfänglich und stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Maßnahmen frei.

10. Zugang und Schlüssel / Codes

  • Sofern die Vermieterin nicht persönlich vor Ort ist, erfolgt der Zugang über einen entsprechenden Code.
  • Zugangsdaten (z. B. Codes) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Diese werden bei Bedarf am Tag vor der Anmietung zur Verfügung gestellt.
  • Der Zugang ist nur für den vereinbarten Zeitraum gestattet.

11. Parken / Anreise

  • Direkt am Gebäude stehen nur sehr begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
    Bitte nutzen Sie die umliegenden Straßen im Wohngebiet und parken Sie großzügig verteilt.
  • Achten Sie darauf, keine Einfahrten zu blockieren und andere Anwohner nicht zu behindern.
  • Bitte planen Sie ein paar Minuten Gehzeit ein.
  • Wir empfehlen die Bildung von Fahrgemeinschaften, die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Nutzung des großen Fahrradständers, der ausreichend Platz für mehrere Fahrräder bietet.
  • Der Mieter ist verpflichtet, diese Hinweise an alle Teilnehmenden weiterzugeben.

12. Abschluss der Nutzung

Nach Ende der Nutzung ist sicherzustellen, dass:

  • Fenster und Türen geschlossen sind
  • Licht und Geräte ausgeschaltet sind
  • der Raum ordnungsgemäß hinterlassen wird
  • die vereinbarte Nutzungszeit mit der vollständigen Räumung des Raumes endet.
    Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Teilnehmenden den Raum verlassen haben und alle vereinbarten Aufgaben (z. B. Aufräumen, Reinigung, Rückstellen von Möbeln) vollständig erledigt sein.
  • Nach der Nutzung ist der Raum ordnungsgemäß abzusperren und der Schlüssel im Schlüsselsafe zu hinterlegen. Der Schlüsselsafe ist anschließend wieder zu verschließen.

13. Hinweise

Verstöße gegen die Hausordnung können zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.